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Was ist eine Vorsorgewohnung? 839 560 INVESTIT

Was ist eine Vorsorgewohnung?

Eine Vorsorgewohnung ist eine neu errichtete Eigentumswohnung. Ein Investor erwirbt diese, um sie langfristig zu vermieten und damit ein wertbeständiges, arbeitsfreies Zusatzeinkommen zu lukrieren. Wird die Immobilie fremdfinanziert, dienen die Mieterträge auch zur Tilgung in den ersten Jahren.

Als Käufer einer Vorsorgewohnung werden Sie gleichzeitig zum „Unternehmer“. Sie erwerben die Immobilie zum steuerbegünstigten Nettopreis. Das bedeutet, dass Ihnen die Umsatzsteuer vom Finanzamt retourniert wird.

Die idealen Voraussetzungen, um eine Vorsorgewohnung langfristig zu vermieten sind:

  • Langfristiges Zielgruppenkonzepte in passender Lage (d.h. je nach Lebenssituation für Singles, junge Pärchen oder Senioren)
  • mindestens zwei Zimmer
  • nicht weniger als 38m2 und maximal 70m2
  • Nachhaltige Ökologische Bauweise
  • Modern geplant und gut ausgestattet (Balkon oder Terrasse etc.)
  • Wohlfühlen durch gesundes Raumklima
  • Inklusive Abstellraum und Freistellplatz
  • Inklusiver Einrichtung wie Küche, Badeinrichtung, Vorraum, Beleuchtung

Tipp

Wie finanzieren Sie ihre Vorsorgewohnung?

Empfehlenswert ist ein Eigenkapitalanteil von rund 20%, bei guter Bonität kann der Wert auch darunterliegen. Der Rest wird fremdfinanziert, die Rückzahlung erfolgt über einen monatlichen Tilgungsplan. Sollten sie über ausreichend Eigenkapital für eine Immobilie verfügen, liegt die Überlegung nahe vielleicht zwei Wohnungen zu kaufen und so doppelte Mieteinahmen zu erwirtschaften.

Christoph Amon, GF

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Fixzins – quo vadis?

Die Fixzinssätze von 2018 und zu Beginn des 2019er Jahres waren, je nach Bonität, halbwegs stabil. Eine Frage, ob fix oder variabel stellt sich zwar immer wieder, aber im genannten Zeitraum mit der Meinung „Wo soll denn der Zinssatz noch hin?“ hat sich eine deutliche Mehrheit aller Finanzierungsklienten für eine, zumindest Teil-Fixzinsvariante entschieden.

Preiskampf lässt Zinssätze weiter sinken

Im Verlauf des vergangenen März wurden dennoch viele eines Besseren belehrt: Die vergebenen Zinssätze sind nochmals deutlich gesunken, selbst eine 20-jährige Bindung unter zwei Prozent sind keine Seltenheit, eher die derzeit gelebte Realität. Dies nicht zuletzt auch durch den „Preiskampf“, bei dem es um die Kundengewinnung auf Biegen und Brechen geht.

Umschuldung: Idealer Zeitpunkt

Auch für Umschuldungen schafft diese Entwicklung äußerst günstige Voraussetzungen. Der Zeitpunkt ist ideal, denn die Zinssätze für Wohnbaukredite haben einen historischen Tiefststand erreicht. Bei Zinssätzen variabel 0,375% oder fix für 10 Jahre 0,8% eröffnen sich für Privathaushalte enorme Einsparungspotenziale.

Trend auf Nummer sicher

Also zurück zur Frage: „Wo soll der Zinssatz noch hingehen?“. Letztlich stellt sich diese Frage ohnehin nicht mehr so oft, da bei diesem Zinsniveau auch der Fixzins mehr als attraktiv ist, und die meisten Klienten lieber gut schlafen, als eine lange Wette abzuschließen, deren Ausgang sich erst nach vielen Jahren abschätzen lässt.

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Dass individuelle Wertpapierportfolios ein sehr attraktives Gestaltungselement der langfristigen Vermögens- und Zukunftsplanung sind, ist bekannt. Gerade in Zeiten der finanziellen Repression, in der die Inflation die mickrigen Zinserträge wegfrisst und so den Sparer schleichend enteignet, erfahren die Themen Wertpapiere im Allgemeinen und Investmentfonds im Speziellen immer stärkeren Zuspruch.

In diesem Zusammenhang lässt sich in den letzten Jahren ein Trend hin zu so genannten Vermögensverwaltungen feststellen. Dabei wird mit dem Klienten ein Chancen- und Risikoprofil definiert, in dem sich der Vermögensverwalter in seiner Portfoliogestaltung zukünftig bewegen darf.

Wie in guten, so in schlechten (Börsen-)zeiten

Gerade in Zeit der überbordenden Bürokratie kann sohin das Depot des Mandanten sowohl in turbulenten als auch ertragsstarken Börsenphasen zeit- und aufwandseffizient „fit“ gehalten werden. Zudem bietet das aktive Verlustschwellenmanagement erhöhte Absicherung bei starken Korrekturen.

Kostenseitig profitiert der Klient vom Zugang zu sehr gebührenschlanken Fondsklassen, die bis dato institutionellen Anlegern, also beispielsweise Pensionskassen, Stiftungen, etc., vorbehalten waren.

Individuelle Veranlagungsstrategie

Für die Vorteile des aktiven Managements und der ergänzenden Dienstleistungen, die auch steuerliche Vorteile für die Mandanten mit sich bringen können, verrechnet der Vermögensverwalter ein vorab definiertes Honorar.

Investit bietet mit dem „Concept Wealthcare“ und dem „Concept Fortune´s Growth“ zwei Strategien im Rahmen der Porfolioverwaltung an. Dabei wird der Mehrwert eines aktiv geführten Veranlagungskonzeptes mit den individuellen Zielen und Bedürfnissen der Klienten optimal vereint.

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Firmenpension: Bestes Instrument zur Zukunftssicherung

Privates Vermögen ohne privaten Aufwand entwickeln – was eigentlich wie ein Widerspruch klingt, bietet die Firmen- oder auch Managerpension für Entscheidungsträger und Schlüsselarbeitskräfte. Unter Einhaltung der gesetzlichen Spielregeln, stellt sich diese Möglichkeit schon seit langem als herausragendes Instrument für die Zukunftssicherung der Leistungsträger dar. Umso überraschender ist, dass bis heute das Potential von vielen Unternehmern noch viel zu wenig genutzt wird.

Firmenpension vs private Vorsorge

Das Urteil erlaubt unter Einhaltung gewisser Voraussetzungen die Abfindung der Firmenpension zum halben Steuersatz für geschäftsführende Gesellschafter. Gegenüber einer privaten Vorsorge erfährt die Überlegenheit der Firmenpension somit eine ganz neue Dimension. In der Vergleichsrechnung ergibt sich durch die begünstigte Besteuerung ca. das doppelte Ablaufkapital im Vergleich zur privaten Veranlagung. Die steuerlichen Vorteile auf GmbH- Ebene bleiben hier sogar noch unberücksichtigt.

Zusammenarbeit mit Experten empfohlen

Zur optimalen Ausgestaltung und Umsetzung dieses für GmbH’s und AG’s exklusiv vorbehaltenen Königswegs der betrieblichen Vorsorge ist die Zusammenarbeit mit einem Experten dringend zu empfehlen. Schließlich sollten die Vorzüge nicht durch Rechtsmängel, Formalfehler oder unzureichenden Planung in der Vertragsausgestaltung ausgehebelt werden.

P.S: Sollten Sie bereits die Managervorsorge als Gestaltungselement Ihrer finanziellen Zukunftssicherung nutzen, sollten Sie unbedingt die Anwendbarkeit des Hälftesteuersatzes mit einem Spezialisten prüfen.