Privates Vermögen ohne privaten Aufwand entwickeln – was eigentlich wie ein Widerspruch klingt, bietet die Firmen- oder auch Managerpension für Entscheidungsträger und Schlüsselarbeitskräfte. Unter Einhaltung der gesetzlichen Spielregeln, stellt sich diese Möglichkeit schon seit langem als herausragendes Instrument für die Zukunftssicherung der Leistungsträger dar. Umso überraschender ist, dass bis heute das Potential von vielen Unternehmern noch viel zu wenig genutzt wird.
Firmenpension vs private Vorsorge
Das Urteil erlaubt unter Einhaltung gewisser Voraussetzungen die Abfindung der Firmenpension zum halben Steuersatz für geschäftsführende Gesellschafter. Gegenüber einer privaten Vorsorge erfährt die Überlegenheit der Firmenpension somit eine ganz neue Dimension. In der Vergleichsrechnung ergibt sich durch die begünstigte Besteuerung ca. das doppelte Ablaufkapital im Vergleich zur privaten Veranlagung. Die steuerlichen Vorteile auf GmbH- Ebene bleiben hier sogar noch unberücksichtigt.
Zusammenarbeit mit Experten empfohlen
Zur optimalen Ausgestaltung und Umsetzung dieses für GmbH’s und AG’s exklusiv vorbehaltenen Königswegs der betrieblichen Vorsorge ist die Zusammenarbeit mit einem Experten dringend zu empfehlen. Schließlich sollten die Vorzüge nicht durch Rechtsmängel, Formalfehler oder unzureichenden Planung in der Vertragsausgestaltung ausgehebelt werden.
P.S: Sollten Sie bereits die Managervorsorge als Gestaltungselement Ihrer finanziellen Zukunftssicherung nutzen, sollten Sie unbedingt die Anwendbarkeit des Hälftesteuersatzes mit einem Spezialisten prüfen.